Briefwahlantrag erstmals auch per Internet möglich (bis Freitag, den 23. März 2001 um 18.00 Uhr)
Für die Landtagswahl
am 25. März kann der Antrag auf Briefwahl erstmals auch per Internet
gestellt werden. Auch in unserer Gemeinde haben wir auf unserer Homepage
www.eichstetten.de
die entsprechende Möglichkeit eingerichtet, so dass Bürger/innen,
die am Wahltag selbst nicht zur Urne gehen können, ihren Briefwahlantrag
auch elektronisch abschicken können.
Wir weisen jedoch
darauf hin, dass die Briefwahl im Wahlgesetz als Ausnahmefall vorgesehen
ist. Die Fälle bzw. Voraussetzungen für die Ausübung des
Wahlrechts mittels Wahlschein waren in der öffentlichen Bekanntmachung
im Nachrichtenblatt vom 16. Februar 2001 (Nr. 07/2001) im Einzelnen aufgeführt.
Auf diese Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Ausübung des Wahlrechts durch persönliches Erscheinen im Wahllokal hat somit unverändert Vorrang gegenüber der Briefwahl, deren Ausübung an die in der oben genannten öffentlichen Bekanntmachung aufgeführten, besonderen Voraussetzungen geknüpft ist.
Für weitere
Fragen zur Wahl steht Ihnen das Bürgermeisteramt (Dieter Rinklin,
Tel. 932318) gerne zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, genau die
Schreibweise der Angaben auf der Wahl-Benachrichtigungskarte zu verwenden.
Die Angabe von email-Adresse und Telefon-Nummer ist freiwillig (lange email-adressen
werden leider abgewiesen).
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