Kurzbericht aus der  öffentlichen Sitzung des Eichstetter  Gemeinderates am 26. September 2002 ( Nr.12/2002 )

1.  Errichtung eines Informationspavillons am Bahnhof; Ausführungsplanung mit Kostenschätzung
 Nach der Vertagung dieses Themas in der Sitzung von Ende Juli stellte Architekt Röder nun die geringfügig überarbeitete Planung mit Kostenschätzung vor. Die Ausstellungsfläche ist nun durch Verlegung von Küche und Garderobe in den Altbau von zunächst 68 m² auf neu 80,1 m² erhöht. Die Frage der Heizungsart soll später noch entschieden werden. Nach Mitteilung von Herrn Röder könnten sich die geschätzten Kosten für Abbruch des Schopfes und Neubau des Pavillons in Höhe von Brutto 423.400,00  Euro noch um ca. 38.500,00 Euro erhöhen, falls Renovierungsarbeiten am Dach des Altbaus gleichzeitig erfolgen sollten ( Dacherneuerung mit Ziegeldeckung, evtl. Dachschalung). Bürgermeister Kiechle schlug hierzu vor, diese Frage bzw. Freigabe ebenso dann zu entscheiden, wenn wie bei allen anderen  Gewerken nach Massenermittlung ausgeschrieben ist und konkrete Preise vorliegen. Aus dem ELR-Förderprogramm ist ein Zuschuss über 149.200 EUR zugesagt.
 In der Beratung lobte GR Michael Nanko das Konzept von Herrn Röder und die sehr gute Arbeit im Arbeitskreis. Er wies gleichzeitig jedoch auf die Frage des Kosten-Nutzen-Vergleichs und auf evtl. Folgekosten für die Gemeinde hin. In mehreren Stellungnahmen wurde die wichtige Bedeutung des Bahnhofsareals und des Pavillons für die Gemeinde hervorgehoben. Herr Kiechle erwähnte nochmals die Präsentationsmöglichkeiten in den Bereichen Kunst, Kultur, Wein, Gemüse und die verbesserten Darstellungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Zukunftsstrategien.
 Mit 11 JA-Stimmen , 1 Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Errichtung des Pavillons wie vorgestellt einschließlich der Vorgehensweise bei einzelnen Baufreigaben.

2. Neufassung der Abwassersatzung mit Anpassung der Beitrags- und Gebührensätze
 Nach der bereits im Zusammenhang mit der neuen Globalberechnung erfolgten Beitragskalkulation stellte Rechnungsamtsleiter Volker Berwing in der Sitzung auch die neue Gebührenkalkulation vor. Danach wird sich die Abwassergebühr von bisher 1,22 EUR pro m³ auf 1,16 EUR senken. Für Großeinleiter ab 20.000 m³ wird die Gebühr gestaffelt.
 Die wesentlichen Änderungspunkte des umfassenden neuen Satzungstextes ( zu Grunde liegt ein Mustersatzungstext des Gemeindetages Ba.-Wü. ) wurden im einzelnen erläutert.  So soll unter anderem der Beitragsmaßstab vom bisherigen Maßstab Geschossfläche auf einen Maßstab Nutzungsfläche umgestellt werden. Dadurch werden die Beitragsmaßstäbe bei der Abwassersatzung und der Wasserversorgungssatzung gleichgeschaltet. Die Erhebung der Gebühr soll künftig mit vierteljährlichen Vorauszahlungen und einmaliger Jahresabrechnung erfolgen.
 Der GR beschloss die neue , zum 1.1.2003 in Kraft tretende Satzung einstimmig. Diese Satzung wird im Nachrichtenblatt noch komplett veröffentlicht werden.

 Eine Vorankündigung ergab sich zu der ebenfalls noch erforderlichen Neufassung der Wasserversorgungssatzung. Dort wird sich der Gebührensatz wohl etwas erhöhen.
 

3. Änderung des Regionalplanes 1995 Südlicher Oberrhein ( Regionale Grünzäsuren); vereinfachtes Beteiligungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz
 Der Gemeinderat stimmt nach kurzer Erläuterung des Änderungsinhaltes dem Verfahren einstimmig zu, da Belange unserer Gemeinde nicht berührt sind. Die Grünzäsuren sind regional bedeutsame Freihaltezonen zwischen örtlichen Bebauungen und sollen künftig in der Regel mindestens eine Breite von  1000 m haben. Sowohl auf unserer Gemarkung als auch im Bereich des Verwaltungsverbandes befinden sich keine Grünzäsuren.

4. Ausweisung des Grabungsschutzgebietes „Auf der Eichelspitze“; Stellungnahme zur Rechtsverordnung des Landratsamtes
 Der Gemeinderat fasste einstimmig einen Zustimmungsbeschluss, nachdem aufgrund geführter Abklärungsgespräche die Errichtung eines Aussichtsturmes auf der Eichelspitze hierdurch nicht gefährdet sein soll. Lediglich der Standort wird sich um etwa 10 Meter von dem des Probeturmes verschieben. Das Ausweisung des betroffenen Gebiets erfolgt zum Schutz des dort vermuteten Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, nämlich der spätmittelalterlichen Einsiedelei.

5. Bauanträge
 Zu mehreren Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. In einem Fall wird im Innerort jedoch anstelle des Flachdaches auf einem Carport ein Pultdach aus dorfplanerischen Gesichtspunkten gefordert. Für ein Neubauvorhaben in der Dillstraße stimmte man zwei geringfügigen Abweichungen vom Bebauungsplan zwar zu, forderte in diesem Zusammenhang jedoch das Verschieben eines an der Nachbargrenze geplanten Carports in die Baugrenzen des Bebauungsplanes.

6. Bekanntgabe, Anfragen
 Bürgermeister Kiechle berichtete über die Beteiligung der Gemeinde an der Spendenaktion des Landkreises für die Hochwassergeschädigte Gemeinde Glashütte in Höhe von 3.200 EUR ( zuzüglich des Erlöses beim Empfang der neuen Weinprinzessin Franziska Schmidt) sowie über Einzelthemen der letzten Kindergarten-Beiratssitzung.  Ein abgelehnter Antrag auf Bauplatzerhalt wurde als Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben (Vergabekriterien nicht erfüllt).
 Anfragen/Stellungnahmen aus dem Gemeinderat ergaben sich zu den Themen:
 - Sicherheit der Rückhaltebecken,
 - Abbruchantrag für das Anwesen Eisengasse 8,
 - Umgestaltung Kindergarten-Außenbereich,
 - Lob für den Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 91 für die vorbildliche Freilegung des Eichenfachwerks.

Fragen/Anregungen  von Einwohnern zu den Punkten
- aktuelle Kindergartenzahlen,
- evtl. Verbesserung der Anfahrbarkeit der Bike&Ride-Plätze beim Bahnhof durch Niederbordstein,
- Zustimmung zur Pavillonerrichtung als Marketingobjekt
schlossen diese Sitzung ab.
 

Dieter Rinklin, Schriftführer

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