1. Errichtung eines Informationspavillons am Bahnhof; Ausführungsplanung
mit Kostenschätzung
Nach der Vertagung dieses Themas in der Sitzung von Ende Juli
stellte Architekt Röder nun die geringfügig überarbeitete
Planung mit Kostenschätzung vor. Die Ausstellungsfläche ist nun
durch Verlegung von Küche und Garderobe in den Altbau von zunächst
68 m² auf neu 80,1 m² erhöht. Die Frage der Heizungsart
soll später noch entschieden werden. Nach Mitteilung von Herrn Röder
könnten sich die geschätzten Kosten für Abbruch des Schopfes
und Neubau des Pavillons in Höhe von Brutto 423.400,00 Euro
noch um ca. 38.500,00 Euro erhöhen, falls Renovierungsarbeiten am
Dach des Altbaus gleichzeitig erfolgen sollten ( Dacherneuerung mit Ziegeldeckung,
evtl. Dachschalung). Bürgermeister Kiechle schlug hierzu vor, diese
Frage bzw. Freigabe ebenso dann zu entscheiden, wenn wie bei allen anderen
Gewerken nach Massenermittlung ausgeschrieben ist und konkrete Preise vorliegen.
Aus dem ELR-Förderprogramm ist ein Zuschuss über 149.200 EUR
zugesagt.
In der Beratung lobte GR Michael Nanko das Konzept von Herrn
Röder und die sehr gute Arbeit im Arbeitskreis. Er wies gleichzeitig
jedoch auf die Frage des Kosten-Nutzen-Vergleichs und auf evtl. Folgekosten
für die Gemeinde hin. In mehreren Stellungnahmen wurde die wichtige
Bedeutung des Bahnhofsareals und des Pavillons für die Gemeinde hervorgehoben.
Herr Kiechle erwähnte nochmals die Präsentationsmöglichkeiten
in den Bereichen Kunst, Kultur, Wein, Gemüse und die verbesserten
Darstellungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Zukunftsstrategien.
Mit 11 JA-Stimmen , 1 Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die
Errichtung des Pavillons wie vorgestellt einschließlich der Vorgehensweise
bei einzelnen Baufreigaben.
2. Neufassung der Abwassersatzung mit Anpassung der Beitrags- und
Gebührensätze
Nach der bereits im Zusammenhang mit der neuen Globalberechnung
erfolgten Beitragskalkulation stellte Rechnungsamtsleiter Volker Berwing
in der Sitzung auch die neue Gebührenkalkulation vor. Danach wird
sich die Abwassergebühr von bisher 1,22 EUR pro m³ auf 1,16 EUR
senken. Für Großeinleiter ab 20.000 m³ wird die Gebühr
gestaffelt.
Die wesentlichen Änderungspunkte des umfassenden neuen Satzungstextes
( zu Grunde liegt ein Mustersatzungstext des Gemeindetages Ba.-Wü.
) wurden im einzelnen erläutert. So soll unter anderem der Beitragsmaßstab
vom bisherigen Maßstab Geschossfläche auf einen Maßstab
Nutzungsfläche umgestellt werden. Dadurch werden die Beitragsmaßstäbe
bei der Abwassersatzung und der Wasserversorgungssatzung gleichgeschaltet.
Die Erhebung der Gebühr soll künftig mit vierteljährlichen
Vorauszahlungen und einmaliger Jahresabrechnung erfolgen.
Der GR beschloss die neue , zum 1.1.2003 in Kraft tretende Satzung
einstimmig. Diese Satzung wird im Nachrichtenblatt noch komplett veröffentlicht
werden.
Eine Vorankündigung ergab sich zu der ebenfalls noch erforderlichen
Neufassung der Wasserversorgungssatzung. Dort wird sich der Gebührensatz
wohl etwas erhöhen.
3. Änderung des Regionalplanes 1995 Südlicher Oberrhein
( Regionale Grünzäsuren); vereinfachtes Beteiligungsverfahren
nach dem Landesplanungsgesetz
Der Gemeinderat stimmt nach kurzer Erläuterung des Änderungsinhaltes
dem Verfahren einstimmig zu, da Belange unserer Gemeinde nicht berührt
sind. Die Grünzäsuren sind regional bedeutsame Freihaltezonen
zwischen örtlichen Bebauungen und sollen künftig in der Regel
mindestens eine Breite von 1000 m haben. Sowohl auf unserer Gemarkung
als auch im Bereich des Verwaltungsverbandes befinden sich keine Grünzäsuren.
4. Ausweisung des Grabungsschutzgebietes „Auf der Eichelspitze“; Stellungnahme
zur Rechtsverordnung des Landratsamtes
Der Gemeinderat fasste einstimmig einen Zustimmungsbeschluss,
nachdem aufgrund geführter Abklärungsgespräche die Errichtung
eines Aussichtsturmes auf der Eichelspitze hierdurch nicht gefährdet
sein soll. Lediglich der Standort wird sich um etwa 10 Meter von dem des
Probeturmes verschieben. Das Ausweisung des betroffenen Gebiets erfolgt
zum Schutz des dort vermuteten Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung,
nämlich der spätmittelalterlichen Einsiedelei.
5. Bauanträge
Zu mehreren Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
In einem Fall wird im Innerort jedoch anstelle des Flachdaches auf einem
Carport ein Pultdach aus dorfplanerischen Gesichtspunkten gefordert. Für
ein Neubauvorhaben in der Dillstraße stimmte man zwei geringfügigen
Abweichungen vom Bebauungsplan zwar zu, forderte in diesem Zusammenhang
jedoch das Verschieben eines an der Nachbargrenze geplanten Carports in
die Baugrenzen des Bebauungsplanes.
6. Bekanntgabe, Anfragen
Bürgermeister Kiechle berichtete über die Beteiligung
der Gemeinde an der Spendenaktion des Landkreises für die Hochwassergeschädigte
Gemeinde Glashütte in Höhe von 3.200 EUR ( zuzüglich des
Erlöses beim Empfang der neuen Weinprinzessin Franziska Schmidt) sowie
über Einzelthemen der letzten Kindergarten-Beiratssitzung. Ein
abgelehnter Antrag auf Bauplatzerhalt wurde als Beschluss aus nichtöffentlicher
Sitzung bekannt gegeben (Vergabekriterien nicht erfüllt).
Anfragen/Stellungnahmen aus dem Gemeinderat ergaben sich zu den
Themen:
- Sicherheit der Rückhaltebecken,
- Abbruchantrag für das Anwesen Eisengasse 8,
- Umgestaltung Kindergarten-Außenbereich,
- Lob für den Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 91
für die vorbildliche Freilegung des Eichenfachwerks.
Fragen/Anregungen von Einwohnern zu den Punkten
- aktuelle Kindergartenzahlen,
- evtl. Verbesserung der Anfahrbarkeit der Bike&Ride-Plätze
beim Bahnhof durch Niederbordstein,
- Zustimmung zur Pavillonerrichtung als Marketingobjekt
schlossen diese Sitzung ab.
Dieter Rinklin, Schriftführer