Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Eichstetter Gemeinderates vom 1. Juli 2010

 

1.  Erste Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Steegmatten

     Der Gemeinderat befürwortete die von Herrn Dipl.-Ing. Ruppel erläuterten Vorschläge zur Behandlung der während der zweiten öffentlichen Auslegung der Änderung eingegangenen Stellungnahmen. Befürwortet wurde dabei auch die Anregung der Firma Gould Electronics GmbH zur Übernahme eines Textvorschlages in den Bereich „Hinweise zum Bebauungsplan“. Das erste Änderungsverfahren wurde anschließend mit dem einstimmig gefassten Satzungsbeschluss abgeschlossen. Mit der noch folgenden Bekanntmachung im Nachrichtenblatt wird die Änderung in Kraft treten.

 

2.  Neubau der B 31 West Breisach-Freiburg, II. Bauabschnitt Gottenheim-Breisach; 2. Anhörung im Planfeststellungsverfahren

     Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange war auch Eichstetten wegen der Abgabe einer Stellungnahme angeschrieben worden. Obwohl nicht unmittelbar von diesem Bauabschnitt zw. Gottenheim und Breisach berührt, wurde dem Gemeinderat nach erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Bötzingen vorgeschlagen, eine inhaltlich nahezu gleiche Stellungnahme abzugeben. Hierdurch können die Belange im Verband gemeinsam unterstützt werden. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Stellungnahme, die eine grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck bringt, allerdings mit folgenden Anmerkungen:

- sollte der Weiterbau des II. Bauabschnittes nicht in Aussicht stehen, wird die Weiterführung der B 31 West zu einem provisorischen Anschluss an die K 4995 zwischen Gottenheim und Wasenweiler gefordert, um eine nicht zu vertretende Verkehrszunahme in den Ortskernen von Bötzingen und auch Gottenheim zu vermeiden, Vorrangig wird jedoch der unverzügliche Weiterbau der B 31 West bis nach Breisach gefordert.

-Die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl fordert bis zur Vollendung und Inbetriebnahme des II. Bauabschnittes ein überregionales Verkehrsleitsystem, das sicherstellt, dass der Schwerlastverkehr bereits ab der Autobahn A 5 über die Ausfahrt Bad Krozingen nach Breisach geleitet wird;

eine Verkehrslenkung, die für die Verbandsgemeinden keinen zusätzlichen Verkehr bringt;

 dass keine Herabstufungen von Bundesstraßen und LKW-Verbote erfolgen, die für die Straßen im Gebiet des Verwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg mehr LKW-Verkehr verursachen könnten;

- Zur Entlastung der Ortsdurchfahrten Eichstetten und Bötzingen ist es dringend notwendig , den Planfeststellungsbeschluss für die  Ortsumgehung L114/L116  Bötzingen – Eichstetten zu erlassen und die Umgehung zu realisieren.

- Durch die Ableitung des Oberflächenwassers im Bereich des II. Bauabschnitts der B 31 West darf keine Verschlechterung der Hochwassersituation für die Unterlieger - Gemeinden und somit auch nicht für Eichstetten entstehen.

-Die in dieser  2. Offenlage der Planfeststellung nach dem Erläuterungsbericht beigefügte Verkehrsprognose berücksichtigt nicht die kurz vor der Planfeststellung befindliche Ortsumgehung L 114/116 Bötzingen – Eichstetten. Wir fordern, dass auch die Ortsumgehung L 114/116 Bötzingen- Eichstetten in die Verkehrsprognose 2025 mit aufgenommen bzw. dort berücksichtigt wird.

 

3.  Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nohl mit örtlichen Bauvorschriften

     Der Gemeinderat akzeptierte die Vorschläge zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung der Änderung eingegangenen, wenigen Stellungnahmen. Nur gering ist redaktionell eine Textberichtigung erforderlich. Wie vorgeschlagen abgelehnt wurde die Anregung aus einer privaten Stellungnahme des Bauträgers , im Änderungsbereich der Reihen / Doppelhausbebauung im Burgunderweg für das westlichste  Doppelhaus eine höhere Erdgeschossfußbodenhöhe zuzulassen. Aus städtebaulichen Gründen konnte diese erneute Änderung der auf dem Vorkonzept dieses Bauträgers aufgebauten Planänderung keine Berücksichtigung finden. Auch in anderen Bereichen des Gebietes Nohl werden Bauherren die noch vorhandenen Geländeerhöhungen abtragen müssen, um die zum Straßenniveau orientierten Baukörper entsprechend dem Plan zu verwirklichen. Hier soll eine Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde anschließend mit einstimmig gefasstem Satzungsbeschluss abgeschlossen. In Kraft treten wird die Änderung mit der noch folgenden Bekanntmachung im Nachrichtenblatt.

4.  Bauanträge  

Zwei Vorhaben wurde mit Beschluss des Gemeinderates das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Beim Antrag für Werbeanlagen der Rewe-Markt GmbH, Zur Herrenmühle 10  diskutierte der Gemeinderat zunächst über die Anzahl der verschiedenen Werbemaßnahmen. Ein geplanter, 15 m hoher Mast mit Werbetafeln auf drei Seiten wurde vom Gemeinderat in dieser Höhe nicht befürwortet. Der Mast ist auch im Schutzstreifen der Hochspannungsleitungen geplant, in dessen Bereich Unterbauhöhen zu beachten sind. Bürgermeister Bruder wird mit dem Bauherr diesbezüglich ein Gespräch führen. Die anderen Werbeanlagen  wurden nach der Beratung ansonsten befürwortet.  

5. Bekanntgaben, Anfragen

     Bürgermeister Bruder berichtete über das gute Abschneiden der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl in einer Personalstandsstatistik, veröffentlicht vom Bund der Steuerzahler.  Nur 14 Gemeinden in unserer Größenordnung zw. 3.000 und 4.000 Einwohner haben einen noch geringeren Personalstand als unsere Gemeinde. Er lobte in diesem Zusammenhang die Leistungen aller Beschäftigten.

     Informiert wurde über eine weitere Grundstücksvergabe im Baugebiet Nohl.

     Anfragen aus dem Gemeinderat betrafen die in der letzten Sitzung öffentlich bekannt gegebenen Inbetriebnahmen von Mobilfunkanlagen (die  Standortbescheinigungen hierfür weisen das deutliche Unterschreiten der Strahlenbelastung – Grenzwerte nach). Gemeinderat Sven Meier lobte die gelungene Anlegung und das sehr gute Erscheinungsbild der Blumenwiese am Ortseingang Hauptstraße (Einmündung Steegmatten)

6.  Fragen der Einwohner/innen

     Folgende Themen wurden angesprochen:

-      Bebauungsplanänderung Nohl (TOP 3) und Vermarktungsmöglichkeit für das eine, nun nicht an den Bauträger gehende Doppelhausgrundstück im Burgunderweg,

-      Ortsumgehung Bötzingen –Eichstetten L 114/116,

-      Schwacher, z.T. schwankender Wasserdruck im Oberdorf / Dillstraße. Überprüfung findet statt.

 


Dieter Rinklin, Schriftführer

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