1. Erste
Änderung des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Steegmatten
Der Gemeinderat befürwortete die von Herrn Dipl.-Ing. Ruppel erläuterten Vorschläge zur Behandlung der während der zweiten öffentlichen Auslegung der Änderung eingegangenen Stellungnahmen. Befürwortet wurde dabei auch die Anregung der Firma Gould Electronics GmbH zur Übernahme eines Textvorschlages in den Bereich „Hinweise zum Bebauungsplan“. Das erste Änderungsverfahren wurde anschließend mit dem einstimmig gefassten Satzungsbeschluss abgeschlossen. Mit der noch folgenden Bekanntmachung im Nachrichtenblatt wird die Änderung in Kraft treten.
2. Neubau
der B 31 West Breisach-Freiburg, II. Bauabschnitt Gottenheim-Breisach; 2. Anhörung im Planfeststellungsverfahren
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange war auch Eichstetten wegen der Abgabe einer Stellungnahme angeschrieben worden. Obwohl nicht unmittelbar von diesem Bauabschnitt zw. Gottenheim und Breisach berührt, wurde dem Gemeinderat nach erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Bötzingen vorgeschlagen, eine inhaltlich nahezu gleiche Stellungnahme abzugeben. Hierdurch können die Belange im Verband gemeinsam unterstützt werden. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Stellungnahme, die eine grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck bringt, allerdings mit folgenden Anmerkungen:
- sollte der Weiterbau des II. Bauabschnittes nicht in Aussicht stehen, wird die Weiterführung der B 31 West zu einem provisorischen Anschluss an die K 4995 zwischen Gottenheim und Wasenweiler gefordert, um eine nicht zu vertretende Verkehrszunahme in den Ortskernen von Bötzingen und auch Gottenheim zu vermeiden, Vorrangig wird jedoch der unverzügliche Weiterbau der B 31 West bis nach Breisach gefordert.
-Die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl fordert bis zur Vollendung und Inbetriebnahme des II. Bauabschnittes ein überregionales Verkehrsleitsystem, das sicherstellt, dass der Schwerlastverkehr bereits ab der Autobahn A 5 über die Ausfahrt Bad Krozingen nach Breisach geleitet wird;
eine Verkehrslenkung, die für die Verbandsgemeinden keinen zusätzlichen Verkehr bringt;
dass keine Herabstufungen von Bundesstraßen und LKW-Verbote erfolgen, die für die Straßen im Gebiet des Verwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg mehr LKW-Verkehr verursachen könnten;
- Zur Entlastung der Ortsdurchfahrten Eichstetten und Bötzingen ist es dringend notwendig , den Planfeststellungsbeschluss für die
Ortsumgehung L114/L116 Bötzingen
– Eichstetten zu erlassen und die Umgehung zu realisieren.
- Durch die Ableitung des Oberflächenwassers im Bereich des II. Bauabschnitts der B 31 West darf keine Verschlechterung der Hochwassersituation für die Unterlieger - Gemeinden
und somit auch nicht für Eichstetten entstehen.
-Die in dieser 2. Offenlage der Planfeststellung nach dem Erläuterungsbericht beigefügte Verkehrsprognose berücksichtigt nicht die kurz vor der Planfeststellung befindliche Ortsumgehung L 114/116 Bötzingen – Eichstetten. Wir fordern, dass auch die Ortsumgehung L 114/116 Bötzingen- Eichstetten in die Verkehrsprognose 2025 mit aufgenommen bzw. dort berücksichtigt wird.
3. Zweite
Änderung des Bebauungsplanes Nohl mit örtlichen
Bauvorschriften
Der Gemeinderat
akzeptierte die Vorschläge zur Behandlung der während der
öffentlichen
Auslegung der Änderung eingegangenen, wenigen Stellungnahmen. Nur
gering ist
redaktionell eine Textberichtigung erforderlich. Wie vorgeschlagen
abgelehnt
wurde die Anregung aus einer privaten Stellungnahme des Bauträgers
, im
Änderungsbereich der Reihen / Doppelhausbebauung im Burgunderweg
für das
westlichste Doppelhaus eine höhere
Erdgeschossfußbodenhöhe zuzulassen. Aus städtebaulichen
Gründen konnte diese
erneute Änderung der auf dem Vorkonzept dieses Bauträgers
aufgebauten
Planänderung keine Berücksichtigung finden. Auch in anderen
Bereichen des
Gebietes Nohl werden Bauherren die noch vorhandenen
Geländeerhöhungen abtragen
müssen, um die zum Straßenniveau orientierten Baukörper
entsprechend dem Plan
zu verwirklichen. Hier soll eine Gleichbehandlung gewahrt bleiben. Das
Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes und der
örtlichen Bauvorschriften
wurde anschließend mit einstimmig gefasstem Satzungsbeschluss
abgeschlossen. In
Kraft treten wird die Änderung mit der noch folgenden
Bekanntmachung im
Nachrichtenblatt.
4. Bauanträge
Zwei Vorhaben
wurde mit Beschluss des Gemeinderates das Einvernehmen der Gemeinde
erteilt.
Beim Antrag für Werbeanlagen der Rewe-Markt GmbH, Zur
Herrenmühle 10 diskutierte der
Gemeinderat zunächst über die
Anzahl der verschiedenen Werbemaßnahmen. Ein geplanter, 15 m
hoher Mast mit
Werbetafeln auf drei Seiten wurde vom Gemeinderat in dieser Höhe
nicht
befürwortet. Der Mast ist auch im Schutzstreifen der
Hochspannungsleitungen
geplant, in dessen Bereich Unterbauhöhen zu beachten sind.
Bürgermeister Bruder
wird mit dem Bauherr diesbezüglich ein Gespräch führen.
Die anderen
Werbeanlagen wurden nach der Beratung
ansonsten
befürwortet.
5. Bekanntgaben,
Anfragen
Bürgermeister Bruder berichtete
über das gute
Abschneiden der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl in einer
Personalstandsstatistik, veröffentlicht vom Bund der Steuerzahler. Nur 14 Gemeinden in unserer
Größenordnung zw.
3.000 und 4.000 Einwohner haben einen noch geringeren Personalstand als
unsere
Gemeinde. Er lobte in diesem Zusammenhang die Leistungen aller
Beschäftigten.
Informiert
wurde über eine weitere Grundstücksvergabe im Baugebiet Nohl.
Anfragen aus
dem Gemeinderat betrafen die in der letzten Sitzung öffentlich
bekannt
gegebenen Inbetriebnahmen von Mobilfunkanlagen (die
Standortbescheinigungen hierfür weisen das
deutliche Unterschreiten der Strahlenbelastung – Grenzwerte nach).
Gemeinderat
Sven Meier lobte die gelungene Anlegung und das sehr gute
Erscheinungsbild der
Blumenwiese am Ortseingang Hauptstraße (Einmündung
Steegmatten)
6. Fragen
der Einwohner/innen
Folgende Themen
wurden angesprochen:
-
Bebauungsplanänderung
Nohl (TOP 3) und
Vermarktungsmöglichkeit für das eine, nun nicht an den
Bauträger gehende
Doppelhausgrundstück im Burgunderweg,
-
Ortsumgehung Bötzingen
–Eichstetten L 114/116,
-
Schwacher, z.T.
schwankender Wasserdruck im Oberdorf /
Dillstraße. Überprüfung findet statt.
Dieter Rinklin, Schriftführer