Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Eichstetter Gemeinderates vom 19. Januar 2012

 

1.   Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2012

Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung für 2012, gemäß § 79 der Gemeindeordnung, mit einem Gesamtvolumen an Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9.875.787 € einstimmig.

Eckpunkte der Haushaltssatzung für 2012 sind: Zukunftsinvestitionen vor allem in den Bereichen: Hochwasserrückhaltebecken, Sanierung des Friedhofs, 100m Bahn, Kleinkinderbetreuung, Erweiterung Kindergarten, Integratives Tagescafé, Dachsanierung bei der Feuerwehr. Durch neue Aufgaben im Bereich der Gemeindeverwaltung und dem bisher höchsten Stand an Einwohnern wird zudem eine zusätzliche Stelle innerhalb der Verwaltung im Haushalt eingeplant. An den Hebesätzen und Beiträgen wird sich 2012 nichts ändern und die Gemeinde bleibt, auch wenn die Rücklagen angerührt werden, schuldenfrei.

Um die Ausgaben und Investitionen der Gemeinde zu decken werden 1.210.037 € aus den Rücklagen entnommen und voraussichtlich eine Zuführung in den Vermögenshaushalt/Investitionsrate in Höhe von 103.763 € erwirtschaftet werden.

Auf der Einnahmeseite der Gemeinde erläuterte Herr Berwing den Anteil der Gewerbesteuer mit 590.000 €. Dieser Wert liegt allerdings mehr als 40% unter dem Landesdurchschnitt, was an der Gewerbestruktur Eichstettens mit nur 1/3 Gewerbesteuerpflichtigen liegt. Die gute konjunkturelle Entwicklung lässt jedoch von einem erhöhten Volumen im Bereich der Einkommenssteuer und des kommunalen Finanzausgleichs ausgehen. Auch die Landeszuweisungen, insbesondere durch die stärkere Kostenübernahme im Bereich der Kinderbetreuung, werden für die Gemeinde Eichstetten im Vergleich zum Vorjahr um 180.000 € steigen.

Den größten Punkt auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes stellen die Personalkosten dar. Diese Steigen unter anderem auch im Bereich der Kleinkindbetreuung wegen der eigenen Trägerschaft der Gemeinde. Hinzu kommen weiter, steigende Energiepreise und Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungskosten. Daneben stehen im Vermögenshaushalt die Ausgaben der bereits erwähnten Investitionen. Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Die Rücklagen der Gemeinde Eichstetten werden nach dem Haushaltjahr 2012 noch einen voraussichtlichen Stand von 686.441 € haben.

 

2.   Änderung des Landesplanungsgesetzes wegen Windkraftanlagen; Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur geplanten Aufhebung von Festlegungen für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in den Regionalplänen (Wind-Regionalplan)

Hauptamtsleiter Rinklin erläuterte das Vorgehen. Bis 2020 soll in Baden-Württemberg mind. 10% des Strombedarfs durch Windkraftanlagen gedeckt werden. Um dies zu erreichen, möchte die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres das Landesplanungsgesetz ändern und die bestehenden Festlegungen von Standorten für Windkraftanlagen aufheben.

Um den Bau von Windkraftanlagen sinnvoll zu steuern und ordnen, haben die Bürgermeister der Region den Planungsverbandes „Windkraft“ im Bereich Kaiserstuhl und Tuniberg wiederbelebt und sich diesbezüglich getroffen. Herr Bürgermeister Bruder berichtete über das Treffen. Es wurde ein Vorschlag zur Stellungnahme erläutert. Der Gemeinderat stimmte folgender Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, mit einer Enthaltung, zu:

(1)  Die Gemeinde bekräftigt das Ziel, dass die Windenergie in der Region stärker als bisher genutzt werden soll und unterstützt das Ziel der Landesregierung, bis 2020 mindestens 10 % des Strombedarfs aus einheimischer Windenergie zu decken.

(2)  Die Gemeinde hält den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht für zielführend und lehnt deshalb den Gesetzentwurf ab.

(3)  Die Gemeinde schlägt im Interesse eines möglichst vorausschauenden und rechtmäßig geordneten Ausbaus der Windenergie vor, die Regionalverbände damit zu beauftragen, im Rahmen der ihr zugewiesenen verantwortlichen regionalplanerischen Aufgabenstellung künftig Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festzulegen, um auf dieser Planungsebene eine regionale Abstimmung der öffentlichen und kommunalen Planungsinteressen zu erreichen.

 

 

3.   6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd“ (neu) in Bötzingen; Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Der Inhalt der Bebauungsplanänderung der Gemeinde Bötzingen im Industriegebiet Süd wurde erläutert. Es wurde vorgetragen, dass die unmittelbaren Belange Eichstettens nicht berührt werden. Der Gemeinderat nahm das Änderungsverfahren zustimmend zur Kenntnis.

 

4.   Bauanträge

Es wurden drei Baugesuche befürwortet, dabei auch eine gering Planänderungen im Neu- und Umbau im UG der Schule für Zwecke der Kleinkinderbetreuung.

 

5.   Bekanntgaben, Anfragen

Auf eine Anfrage von Gemeinderat Heinrich Meier wurde das Verfahren über die Anhörung von Angrenzern erläutert.

 

6.   Fragen der Einwohner/innen

Es kam zu zwei Stellungnahmen  bezüglich des Ausbaus der Kleinkindbetreuung und im Bereich Windkraft.


Sara Pusch, Schriftführerin

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