1.
Beratung und
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
für das Jahr 2012
Der Gemeinderat
beschloss die Haushaltssatzung für 2012, gemäß §
79 der Gemeindeordnung, mit einem
Gesamtvolumen an Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9.875.787 €
einstimmig.
Eckpunkte der
Haushaltssatzung für 2012 sind: Zukunftsinvestitionen vor allem in
den
Bereichen: Hochwasserrückhaltebecken, Sanierung des Friedhofs,
100m Bahn,
Kleinkinderbetreuung, Erweiterung Kindergarten, Integratives
Tagescafé,
Dachsanierung bei der Feuerwehr. Durch neue Aufgaben im Bereich der
Gemeindeverwaltung und dem bisher höchsten Stand an Einwohnern
wird zudem eine
zusätzliche Stelle innerhalb der Verwaltung im Haushalt
eingeplant. An den
Hebesätzen und Beiträgen wird sich 2012 nichts ändern
und die Gemeinde bleibt,
auch wenn die Rücklagen angerührt werden, schuldenfrei.
Um die Ausgaben
und Investitionen der Gemeinde zu decken werden 1.210.037 € aus den
Rücklagen
entnommen und voraussichtlich eine Zuführung in den
Vermögenshaushalt/Investitionsrate in Höhe von 103.763 €
erwirtschaftet werden.
Auf der
Einnahmeseite der Gemeinde erläuterte Herr Berwing den Anteil der
Gewerbesteuer
mit 590.000 €. Dieser Wert liegt allerdings mehr als 40% unter dem
Landesdurchschnitt, was an der Gewerbestruktur Eichstettens mit nur 1/3
Gewerbesteuerpflichtigen liegt. Die gute konjunkturelle Entwicklung
lässt
jedoch von einem erhöhten Volumen im Bereich der Einkommenssteuer
und des
kommunalen Finanzausgleichs ausgehen. Auch die Landeszuweisungen,
insbesondere
durch die stärkere Kostenübernahme im Bereich der
Kinderbetreuung, werden für
die Gemeinde Eichstetten im Vergleich zum Vorjahr um 180.000 € steigen.
Den größten
Punkt
auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes stellen die
Personalkosten dar.
Diese Steigen unter anderem auch im Bereich der Kleinkindbetreuung
wegen der
eigenen Trägerschaft der Gemeinde. Hinzu kommen weiter, steigende
Energiepreise
und Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungskosten. Daneben stehen im
Vermögenshaushalt die Ausgaben der bereits erwähnten
Investitionen.
Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Die Rücklagen der Gemeinde
Eichstetten
werden nach dem Haushaltjahr 2012 noch einen voraussichtlichen Stand
von
686.441 € haben.
2.
Änderung des
Landesplanungsgesetzes wegen
Windkraftanlagen; Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur
geplanten Aufhebung
von Festlegungen für Standorte regionalbedeutsamer
Windkraftanlagen in den Regionalplänen
(Wind-Regionalplan)
Hauptamtsleiter
Rinklin erläuterte das Vorgehen. Bis 2020 soll in
Baden-Württemberg mind. 10%
des Strombedarfs durch Windkraftanlagen gedeckt werden. Um dies zu
erreichen,
möchte die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres das
Landesplanungsgesetz
ändern und die bestehenden Festlegungen von Standorten für
Windkraftanlagen
aufheben.
Um den Bau von
Windkraftanlagen sinnvoll zu steuern und ordnen, haben die
Bürgermeister der
Region den Planungsverbandes „Windkraft“ im Bereich Kaiserstuhl und
Tuniberg
wiederbelebt und sich diesbezüglich getroffen. Herr
Bürgermeister Bruder
berichtete über das Treffen. Es wurde ein Vorschlag zur
Stellungnahme
erläutert. Der Gemeinderat stimmte folgender Stellungnahme im
Rahmen des
Beteiligungsverfahrens, mit einer Enthaltung, zu:
(1)
Die Gemeinde
bekräftigt das Ziel, dass die Windenergie in
der Region stärker als bisher genutzt werden soll und
unterstützt das Ziel der
Landesregierung, bis 2020 mindestens 10 % des Strombedarfs aus
einheimischer
Windenergie zu decken.
(2)
Die Gemeinde hält den
Gesetzentwurf der Landesregierung
nicht für zielführend und lehnt deshalb den Gesetzentwurf ab.
(3)
Die Gemeinde schlägt
im Interesse eines möglichst
vorausschauenden und rechtmäßig geordneten Ausbaus der
Windenergie vor, die
Regionalverbände damit zu beauftragen, im Rahmen der ihr
zugewiesenen
verantwortlichen regionalplanerischen Aufgabenstellung künftig
Vorrang-,
Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festzulegen, um auf dieser
Planungsebene eine
regionale Abstimmung der öffentlichen und kommunalen
Planungsinteressen zu
erreichen.
3.
6. Änderung des
Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd“
(neu) in Bötzingen; Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der
öffentlichen
Auslegung des Entwurfs
Der Inhalt der
Bebauungsplanänderung der Gemeinde Bötzingen im
Industriegebiet Süd wurde
erläutert. Es wurde vorgetragen, dass die unmittelbaren Belange
Eichstettens nicht
berührt werden. Der Gemeinderat nahm das Änderungsverfahren
zustimmend zur
Kenntnis.
4.
Bauanträge
Es wurden drei
Baugesuche befürwortet, dabei auch eine gering Planänderungen
im Neu- und Umbau
im UG der Schule für Zwecke der Kleinkinderbetreuung.
5.
Bekanntgaben, Anfragen
Auf eine Anfrage
von Gemeinderat Heinrich Meier wurde das Verfahren über die
Anhörung von
Angrenzern erläutert.
6.
Fragen der Einwohner/innen
Es kam zu zwei
Stellungnahmen bezüglich des Ausbaus
der
Kleinkindbetreuung und im Bereich Windkraft.
Sara Pusch, Schriftführerin