| Förderrichtlinien
der Gemeinde Eichstetten
für thermische und photovoltaische Solaranlagen |
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Die Gemeinde hat mit Auslauf der Förderung der reinen Wohnraumschaffung im Sanierungsgebiet auch das freiwillige Förderprogramm für Wohnraumschaffungen ausserhalb des Sanierungsgebietes eingestellt. Der freiwillige Förderbetrag für jährlich ca. 2 bis 3 Wohneinheiten lag dabei bei jeweils 20.000,-- DM, somit Haushaltsmittel von jährlich höchstens 60.000,-- DM. In den Beratungen im Gemeinderat kam zum Ausdruck, dass ein freiwilliges Förderprogramm für Solar- und Photovoltaikanlagen ein Nachfolgeprogramm insbesondere auch unter Berücksichtigung der lokalen Agenda 21 darstellen kann.
Die Gründe für ein solches freiwilliges Förderprogramm als zusätzlicher Anreiz für die Bauherren und für die Notwendigkeit eines Umdenkens können hier zusammengefasst werden:
Wichtige Aufgabe auch einer Kommune ist es, dass viele Menschen von der Notwendigkeit einer Energiewende durch den Einsatz erneuerbarer Energien und durch Energieeinsparung überzeugt werden.
Grund: Klimabedrohung, Treibhauseffekt, Waldsterben und andere Umweltbelastungen durch Schadstoffe gefährden unseren Planeten und das Leben darauf. Das größte Problem ist die immense CO2-Emission der modernen Industriegesellschaft. Ein Ersatz der fossilen Energieträger durch andere, regenerative Energiequellen ist deshalb zwingend notwendig.
Die Nutzung der Sonne drängt sich gerade in unserer Region Breisgau mit einer überdurchschnittlich hohen jährlichen Sonnenscheindauer von bis zu 1.750 Stunden auf. Baden-Württemberg zählt überhaupt zu den sonnenreichsten Gebieten der Bundesrepublik
Aus dem benachbarten Landkreis
Emmendingen sind mehrere Gemeinden mit solchen Förderprogrammen bekannt.
Hinsichtlich der tatsächlichen Errichtung von Solaranlagen möchten
wir gerade im Bezug auf den alten Dorfbereich (weniger in einem Neubaugebiet)
noch darauf hinweisen, dass sich hierdurch in der Ortsbildgestaltung schon
eine Veränderung in der Dachlandschaft ergeben kann. Die Belange der
Dorfbildgestaltung müssten hier jedoch hinter die wichtigen Gründe
der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zurückgestellt werden.
Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2000
Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage vom 27.11.2000 hat der Gemeinderat Eichstetten am Kaiserstuhl in der öffentlichen Sitzung vom 13. Dezember 2000 einstimmig die
Förderrichtlinien
für thermische und photovoltaische Solaranlagen
mit Wirkung ab 1.1.2001
beschlossen. Mit diesem Beschluss wird auch im Rahmen der lokalen Agenda
21 im Bereich Ökologie ein Ziel unterstützt. Ein weiterer Imagegewinn
für die Gemeinde ist hier Nebensache. Die freiwillige zur Verfügung
Stellung finanzieller Fördermittel zur Verringerung/Vermeidung weiterer
Umweltbeeinträchtigungen steht bei diesem Beschluss eindeutig im Vordergrund.
Die Fördermittel für 2009 sind ausgeschöpft, weitere Anträge können leider nicht entgegen genommen werden.
Hinweis:
Weitere Informationen, auch
zu Fördermöglichkeiten nach Bundes-und Landesprogrammen sind
beim Bürgermeisteramt erhältlich.