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Prüfungsordnung (Auszüge mit Bezug zur Projektprüfung) § 2 Ort und Zeit der Prüfung (3) ... Die Termine der themenorientierten Projektprüfung liegen vor der schriftlichen Prüfung und werden von der Schule festgesetzt. § 3 Teilnahme an der Prüfung (1) ... Wer die Voraussetzungen für den Besuch der Klasse 10 erfüllt und sich hierfür angemeldet hat, muss nur an der themenorientierten Projektprüfung teilnehmen, kann aber auch an den zentralen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache teilnehmen. ... § 4 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
§ 7 Themenorientierte Projektprüfung Die themenorientierte Projektprüfung besteht aus einem Projekt.
1. die Vorbereitung mit der Themenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung,
Die themenorientierte Projektprüfung kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten. (2) Die Schüler wählen das Thema der Projektprüfung, das der Schulleiter nach Vorlegen der Projektbeschreibung im Benehmen mit den beteiligten Lehrkräften genehmigt. (3) Die themenorientierte Projektprüfung ist als Gruppenprüfung durchzuführen, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. (4) In begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung des Schulleiters die themenorientierte Projektprüfung auch als Einzelprüfung abgenommen werden. (5) Im Anschluss an die Präsentation setzen die in § 4 Abs. 3 genannten Lehrkräfte die Note für die themenorientierte Projektprüfung fest und teilen sie dem Schüler auf Wunsch mit. (6) Über die themenorientierte Projektprüfung ist eine Niederschrift
zu fertigen und von den in § 4 Abs. 3 genannten Lehrkräften zu
unterschreiben.
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