Vorgezogene Jahresverbrauchsabrechnung Wasser 2023
Vorgezogene Jahresverbrauchsabrechnung Wasser 2023
Vorgezogene Jahresverbrauchsabrechnung Wasser 2023
Meldung der Zählerstände durch Selbstablesung zum 19.10.2023
Aufgrund einer Systemumstellung im Wasser/Abwasserbereich seitens unseres EDV-Dienstleisters erfolgt die Ablesung der Zählerstände und die Jahresverbrauchsabrechnung 2023 bereits früher und nicht – wie gewohnt – zu Ende des Kalenderjahres.
Aufgrund dieses Zählerstandes erfolgt dann eine Hochrechnung Ihres Verbrauchs zum 31.12.2023 als Grundlage für die Jahresabrechnung.
Die Fälligkeit des 3. Abschlags am 15.10.2023 bleibt davon unberührt, d.h. er wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung ebenso wie der 1. und 2. Abschlag berücksichtigt.
Wir bitten deshalb um Überweisung des 3. Abschlags zum Fälligkeitstermin. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats werden wir den Abschlag termingerecht abbuchen.
Der Versand der Anschreiben zur Aufforderung der Ablesung mit Ablesekarte erfolgt ab Ende September 2023.
Wie in den Vorjahren stehen Ihnen zur Übermittlung des Zählerstandes folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Postweg / Fax
Tragen Sie den Zählerstand und das Ablesedatum in die entsprechenden Felder der Ablesekarte ein und geben Sie diese im Rathaus ab (Briefkasten) oder senden Sie die Karte per Fax an unseren Dienstleister. Die Nummer finden Sie im Anschreiben.
- Internet
Unter www.ablesen.de/eichstetten/ können Sie den Zählerstand online übermitteln. Durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und eines individuellen Passwortes können Sie sich einloggen und den Zählerstand eingeben. Beide Angaben finden Sie im Anschreiben.
- QR-Code
Mit Ihrem Smartphone und einer entsprechenden App scannen Sie den QR-Code auf dem Anschreiben. Sie werden direkt auf den Link zur Onlineerfassung geleitet.
- Telefon
Sie können den Zählerstand auch telefonisch bei Herrn Eckermann direkt melden, Tel. 07663 / 9323-22
Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens 19.10.2023
Ohne Übermittlung des Zählerstands wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Absetzung Tierhalter
Entsprechend unserer Abwassersatzung kann bei Tierhaltung ein Anteil der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Dazu melden Sie uns Ihren Tierbestand bitte ebenfalls bis spätestens 19.10.2023.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Herr Eckermann unter Tel. 9323-22 oder eckermann@eichstetten.de gerne zur Verfügung.