Hier finden Sie alles wichtige über die letzten Wahlen sowie Informationen zu den kommenden Wahlen.
Kreistagswahl 09.06.2024 (alle 5 Jahre)
Gemeinderatswahl 09.06.2024 (alle 5 Jahre)
Europawahl 09.06.2024 (alle 5 Jahre)
Bundestagswahl 23.02.2025 (alle 4 Jahre)
Lantagswahlen Frühjahr 2026 (alle 5 Jahre)
Bürgermeisterwahl 2029 (alle 8 Jahre)
Die nächste Wahl ist die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Kurzinfos hierzu:
Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer...
- ... mindestens 18 Jahre alt ist
- ... die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
- ... seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält
- ... nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Eichstetten am Kaiserstuhl am Stichtag (23. Dezember 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen.
Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde angepasst. Im Folgenden erläutern wir die zwei Antragsverfahren.
Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Bitte nutzen Sie Antrag 2 (PDF-Dokument, 183,07 KB, 13.01.2025)
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde senden.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Bitte nutzen Sie Antrag 2a (PDF-Dokument, 177,09 KB, 13.01.2025)
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Die Übermittlung des Antrags per E-Mail oder Fax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Wahlbenachrichtigungen
Voraussichtlich starten wir mit der Verteilung der Wahlbenachrichtigungen in KW3. Sie werden Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugestellt.
Briefwahl online beantragen
Der Online-Antrag steht ab dem 20. Januar 2025 zur Verfügung. Sie finden den Link auf unserer Startseite.
!Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Wahlamt im Rathaus.