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Gemeinde Eichstetten

Öffentliche Bekanntmachungen

Nachstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Eichstetten

19.04.2024: Kommunalwahl am 09.06.2024 - Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderäte

28.03.2024: Kommunalwahl am 09. Juni 2024 - Vorankündigung der Öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Kommunalwahl am 09. Juni 2024; Vorankündigung der Öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses (PDF-Datei)

 

Kommunalwahl am 09. Juni 2024;
Vorankündigung der Öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses


Am
Montag, den 08. April 2024 um 18.00 Uhr


findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinde-wahlausschusses statt. Hauptthema dieser Sitzung wird die Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl sein.

26.03.2024: Öffentliche Bekanntmachung – Ankündigung von Bodenschutzbegehungen im Projekt Netzverstärkung Badische Rheinschiene des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

27.02.2024 Öffentliche Bekanntmachung: Flurbereinigung Vogtsburg-Oberrotweil (Lerchenberg) Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

26.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

22.01.2024 Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Vogtsburg-Achkarren (Schneckenberg) - Schlussfeststellung vom 22.01.2024

22.12.2023 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 21.12.2023

19.12.2023: Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Bötzingen (L114/L116) - Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte vom 19.12.2023

17.11.2023: Öffentliche Bekanntmachung - Ehrenamtliche Entschädigung Änderungssatzung

10.11.2023 Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Kaiserstuhl-Tuniberg, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

03.11.2023: Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Kaiserstuhl-Tuniberg, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

03.11.2023: Aufstellung des B-Plans “Gewerbegebiet Bruckmatten III“ der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl mit Örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht, Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

28.09.2023: Flurkarte zur Änderung der Weinbergsrolle (Herrenbuck und Vulkanfelsen)

17.08.2023: Flurbereinigung Vogtsburg-Oberrotweil (Lerchenberg)

07.07.2023: Umbau Leitungseinführung Umspannwerk Eichstetten - Erneute Auslegung mit geänderten Planunterlagen durch das Regierungspräsidium Freiburg

30.06.2023: Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg für das Haushaltsjahr 2023

26.06.2023: Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau - Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau
bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland


B e k a n n t m a c h u n g


Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2023


Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland hat gemäß §196 Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.


Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei baureifem Land ist der Bodenrichtwert als erschließungsbeitragsfreies Bauland ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertbestimmenden Eigenschaft wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.


Die ermittelten Bodenrichtwerte nach den o. g. gesetzlichen Vorgaben wurden am 15.06.2023 via Internetbekanntmachung auf der Homepage der Stadt Müllheim i. M. unter www.muellheim.de öffentlich bekannt gemacht. Durch Scan des untenstehenden QR-Codes gelangen Sie zur Bekanntmachung.
Die aktuellen Werte aller 32 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses sowie die dazugehörigen graphischen Darstellungen der Bodenrichtwertzonen sind auf der Homepage der Stadt Müllheim i. M. www.muellheim.de/bodenrichtwerte und auf der Plattform BORISBW www.gutachterausschuesse-bw.de für jedermann kostenfrei abrufbar sowie für jedermann einsehbar bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Hacher Straße 7 in Müllheim i. M., Telefon: 07631-801-650.


Für individuelle Auskünfte kann eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben werden.


gez. Scherer


Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim i. M.

14.06.2023: Jahresabschluss 2022 des Gemeindeverwaltungsverbandes Kaiserstuhl-Tuniberg

13.06.2023: Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Verbandssatzung

03.05.2023: Hauptsatzung der Gemeinde Eichstetten

Hauptsatzung der Gemeinde Eichstetten (PDF-Datei)

 

Die Hauptsatzung wird deklaratorisch neu bekanntgemacht. Dies dient der Nachholung des Hinweises nach § 4 Satz 4 GemO, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung auch elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht werden können.

http://www.eichstetten.de//unsere-gemeinde/gemeinde-eichstetten/oeffentliche-bekanntmachungen