Öffentliche Bekanntmachungen
Nachstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Eichstetten
03.05.2023: Hauptsatzung der Gemeinde Eichstetten
Hauptsatzung der Gemeinde Eichstetten (PDF-Datei)
Die Hauptsatzung wird deklaratorisch neu bekanntgemacht. Dies dient der Nachholung des Hinweises nach § 4 Satz 4 GemO, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung auch elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht werden können.
27.01.2023: Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG)
1. Steuerfestsetzung
Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A 320 v.H. und der Grundsteuer B 320 v.H. erfolgt, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 GrStG festgesetzt.
Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid im Januar 2023 erhalten haben, die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen am diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre.
Sollten die Grundsteuerhebesätze im Jahr 2023 noch geändert werden oder ändern sich die Messbeträge, werden Änderungsbescheide erteilt.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt ab dem Tage ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
2. Fälligkeiten und Zahlung
Die Grundsteuer 2023 wird, mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01. Juli 2023 fällig.
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuerbeträge 2023 zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl zu überweisen oder einzuzahlen.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Wirksamwerden der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.
Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Eichstetten am Kaiserstuhl, Rechnungsamt, Hauptstraße 43, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl schriftlich oder elektronisch einzureichen.
Eichstetten am Kaiserstuhl, 27.01.2023
Michael Bruder, Bürgermeister
20.01.2023: Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Haushaltsplan 2023 und des Wirtschaftsplans 2023
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Haushaltsplan 2023 und des Wirtschaftsplans 2023
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Verfügung vom 21.03.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Eichstetten für das Jahr 2023 und die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl für das Jahr 2023 bestätigt.
Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wohnbau liegen gemäß § 81 Abs.3 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 17. April bis einschließlich 25. April 2023
zur Einsichtnahme während der Geschäftsstunden beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Hauptstraße 43, Rechnungsamt, Zimmer 14, öffentlich aus.
Eichstetten, den 11.04.2023
Michael Bruder, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde
Eichstetten am Kaiserstuhl für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in € | ||
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | + | 9.736.928 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | - | 10.208.928 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - | -472.000 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von |
| 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | - | -472.000 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
| 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
| 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von |
| 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | - | -472.000 |
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
|
|
|
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | + | 9.437.648 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | - | -9.220.728 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | - | 216.920 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | + | 284.850 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - | -2.349.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | - | -2.064.150 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | - | -1.847.230 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
| 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
| 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
| 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | - | -1.847.230 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 €. |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 1.783.000 €. |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 €. |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer |
|
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 320 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| der Steuermessbeträge; |
|
2. | für die Gewerbesteuer auf | 340 v. H. |
| der Steuermessbeträge. |
|
Eichstetten am Kaiserstuhl, den 20.01.2023
Michael Bruder, Bürgermeister
20.01.2023: Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl Wirtschaftsplan 2023
Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl Wirtschaftsplan 2023 (PDF-Datei)
Eigenbetrieb Wohnbau Eichstetten am Kaiserstuhl
Wirtschaftsplan 2023
Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 19.01.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden festgesetzt:
1. | Erfolgsplan |
|
1.1 | Summe Erträge | 190.700 € |
1.2 | Summe Aufwendungen | 190.700 € |
1.3 | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0 € |
2. | Liquiditätsplan (Investitionen) |
|
2.1.1 | Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 190.700 € |
2.1.2 | Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 149.400 € |
2.1.3 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit | 41.300 € |
2.2.1 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.2.2 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 25.000 € |
2.2.3 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | 25.000 € |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) | 16.300 € |
2.4.1 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.4.2 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 21.000 € |
2.4.3 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) | 4.700 € |
2.5 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4.3) | -4.700 € |
3. | Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | 0 € |
4. | Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 0 € |
5. | Höchstbetrag der Kassenkredite | 50.000 € |
Eichstetten, den 20.01.2023
Michael Bruder, Bürgermeister
23.12.2022: Bebauungsplan "Breitenweg I" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl
23.12.2022: Bebauungsplan "Eck I" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl
14.12.2022: Bebauungsplan „Röthenbach III“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, Aufstellung und öffentliche Auslegung
Bebauungsplan „Röthenbach III“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO, Aufstellung und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat am 08.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Röthenbach III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) fortzuführen. Der dafür erforderliche Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gegeben. Eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.04. - 27.05.2022 durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem abgedruckten Lageplan vom 08.12.2022 ersichtlich. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Röthenbach III“ in der Fassung zur Offenlage nach § 13a BauGB.
Aufgrund des beschleunigten Verfahrens wird auf eine weitere frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Ebenso wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht abgesehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB).
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Röthenbach III“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO wird gemäß § 13a BauGB in der Zeit von Montag, den 2. Januar bis einschließlich Freitag, den 10. Februar 2023 im Rathaus, Hauptstr. 43, 79356 Eichstetten am Kaiserstuhl, im Erdgeschoss während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags von 14.00 bis 19.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt:
- Fachbeitrag „Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB“ mit der Behandlung folgender Themen: Arten / Biotope und biologische Vielfalt, Geologie/Boden, Fläche, Klima / Luft, Wasser, Landschafts- und Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung, Mensch / Wohnen, Kultur- und Sachgüter, sparsame Energienutzung und umweltgerechte Ver- und Entsorgung
- Fachbeitrag: „Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope“ u.a. mit Ergebnissen zur Potentialabschätzung folgender Arten: Insekten, Amphibien, Vögel, Fledermäuse und Reptilien.
- Behördenstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Artenschutz, Wasser und Boden.
- Schalltechnische Stellungnahme zu Lärmimmissionen im Baugebiet.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Eichstetten abgegeben werden.
Damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen durch den Gemeinderat mitgeteilt werden kann, ist es zweckmäßig, wenn der /die jeweilige Verfasser/in seine/ihre Anschrift mitteilt.
Zusätzlich ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Röthenbach III“ mit örtlichen Bauvorschriften im Internet von der Homepage der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl unter folgendem Link abrufbar: www.eichstetten.de/leben-bildung-bauen/bauen-in-eichstetten/bebauungsplaene-verkehrskonzept Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Eichstetten am Kaiserstuhl, den 14.12.2022 Michael Bruder, Bürgermeister